Beweisrecht
Unter den Voraussetzungen zunehmend vollelektronisch abgewickelter Geschäftsprozesse stellen sich verstärkt Fragen nach dem Beweiswert ausschließlich in elektronischer Form vorhandener Informationen. Sobald zwischen zwei Parteien beispielsweise Uneinigkeit über einen Vertragsgegenstand oder das Erbringen einer vereinbarten Leistung besteht, kommt der Beweiskraft elektronischer Dokumente eine besondere Bedeutung zu. Besonders deutlich wird dies bei Transaktionen im Internet der Dienste sowie bei Prozessen im Rahmen von Smart Grid und Elektromobilität. Auf Basis fundierter beweisrechtlicher Betrachtungen lassen sich die entsprechenden Systeme - z.B. aber nicht ausschließlich durch Verwendung elektronischer Signaturen - so gestalten, dass beweisrechtliche Konflikte bereits im Vorhinein so weit wie möglich ausgeschlossen werden.