Institute for Project Defaults

Beweisrecht

eine kurze Zusammenfassung über Beweisrecht....

Veröffentlichungen und Vorträge
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Bits That Byte, FH Burgenland

Cloud Computing wirft neben den in der öffentlichen Diskussion bereits ausgesprochen präsenten Datenschutzaspekten insbesondere auch aus haftungs- und beweisrechtlicher Sicht zahlreiche Fragen auf. So birgt sowohl die systembedingte, gewollte Opazität komponierter Cloud-Dienste als auch die Vielzahl üblicherweise zu betrachtender Akteure erhebliche juristische Schwierigkeiten. Dies gilt nicht nur bzgl. der Frage, wer letztlich im Falle einer Fehlfunktion des Systems haften muss, sondern darüber hinaus auch hinsichtlich der prozessualen Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche. Insbesondere kristallisiert sich heraus, dass die derzeit existierenden prozessrechtlichen Mechanismen nicht hinreichend sind, um bei einer fehlenden Transparenz adäquate gerichtliche Entscheidungen zu erzielen. Schon jetzt zeigt sich daher, dass zur Auflösung derartiger Fragestellungen technische Mechanismen als prozessual verwertbare Beweise zwingend herangezogen werden müssen. Der Vortrag greift die hier angedeuteten Probleme auf und spannt den Bogen zwischen den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten und den noch zu etablierenden, erforderlichen technischen Mechanismen anhand eines Fallbeispiels.

Building Trust in Cloud, Austrian Federal Computing Center, Vienna

Kurzbeitrag zur Woche der IT-Sicherheit

Den Beitrag finden Sie hier.

Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR) 4/2013

Aus rechtlicher Sicht wirft das Cloud Computing zahlreiche Fragen auf. Insbesondere gilt dies für solche Szenarien, in denen unterschiedliche Akteure an der Bereitstellung eines aus unterschiedlichen Teildiensten zusammengesetzten Cloud-Dienstes beteiligt sind. In diesem Zusammenhang sollen in vorliegendem Beitrag insbesondere haftungs- und beweisrechtliche Fragen wie die Einordnung des Cloud- Providers, potenzielle Haftungsfälle sowie mögliche Ansät- ze zur technischen Beweisführung diskutiert werden.

DSRI Herbstakademie 2013

Aus rechtlicher Sicht wirft die Auslagerung von IT-Strukturen mit Mitteln des Cloud Computings zahlreiche Fragen auf, von denen hier nur der Ausschnitt des Haftungs- und Beweisrechts näher beleuchtet werden soll. Dabei wird insbesondere ein Schwerpunkt auf die grundlegenden, haftungsrechtlichen Fragen des Cloud Computings gelegt, vordergründig aus dem Bereich des Privat- und Prozessrechts. Primärer Gegenstand der Untersuchung sind dabei die Fragen, ob der Cloud-Provider als Erfüllungsgehilfe des Cloud-Nutzers einzustufen ist, in welchen Fällen eine Haftung des Cloud-Providers aussichtsreich erscheint und im weiteren Verlauf schließlich, ob eine technische Beweisführung angesichts der Vielschichtigkeit und Komplexität von Cloud-Diensten notwendig werden wird.

Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen)

IEEE CloudCom 2013

The Cloud Computing operational model is a major recent trend in the IT industry, which has gained tremendous momentum. This trend will likely also reach the IT services that support Critical Infrastructures (CI), because of the potential cost savings and benefits of increased resilience due to elastic cloud behaviour. However, realizing CI services in the cloud introduces security and resilience requirements that existing offerings do not address well. For example, due to the opacity of cloud environments, the risks of deploying cloud-based CI services are difficult to assess, especially at the technical level, but also from legal or business perspectives. This paper discusses challenges and objectives related to bringing CI services into cloud environments, and presents an architectural model as a basis for the development of technical solutions with respect to those challenges.

e & i Elektrotechnik und Informationstechnik, 12/2013

Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI)

 EIT ICT Labs, Smart Energy Systems, Summer School 2012, Karlsruhe, 27.09.2012

Based on a concrete application scenario for Cloud Computing from the field of smart metering, the lecture highlights the relevance of different legal aspects for the design of Cloud Computing systems and applications. In particular, issues of data protection ("privacy") and the law of evidence as well as the conflicts arising between them are considered, leading to some essential legal requirements for the concrete design of cloud systems. Furthermore, the talk provides an outlook to current legal developments and their expectable implications for cloud computing.

IT ICT Labs, Smart Energy Systems, Summer School 2012, Karlsruhe, 27.09.2012

IT2Green - Fachgruppe „Technoökonomische Wettbewerbsfaktoren“, Berlin, 16.11.2011

EIT ICT Labs, Workshop "Impact of Regulation on investment in future Smart Energy Systems", München

Informatik 2011

Informatik 2011, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 280

Technical Report, KIT

 

Einleitung und Motivation

 

Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert.

Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen.
Dabei liegen z.B. die Potentiale zur Verbesserung des Klimaschutzes durch die Integration von Elektromobilität in den Energiemarkt auf der Hand, wenn man neben der besseren CO2-Bilanz der klassischen Elektromobilitätsszenarien auch noch den Einsatz im Bereich der Minutenreserve in die Betrachtung einbezieht. Eines der wesentlichen Probleme bei der Verwendung von unsteten regenerativen Energieerzeugungsanlagen wie der Windkraft liegt in dem Bedarf an (konventionellen) Reservekapazitäten. Durch die Nutzung der Batteriespeicher von Elektromobilen zur Aufnahme von Überkapazitäten und Einspeisung bei Lieferengpässen lassen sich diese Nachteile verringern – im Hinblick z.B. auf den Ausbau von Offshore-Windparks ein sicher entscheidendes Argument für die Marktfähigkeit dieser Planungen. Daneben können auf Basis feingranular aufgelöster Sensordaten zukünftig auch neue Geschäftsfelder der internetbasierten Energieeffizienzberatung ermöglicht werden, die bis hin zum Steuern von Haushaltsgeräten reichen.

Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert.

Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision.

Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind.

Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid.

Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll.

Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010.

Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen).

Journal of Intelligent Manufacturing

Computer & Recht 6/2010, S. 404-410

Workshop "Eichrechtliche Rahmenbedingungen für Smart Grids und Stromzapfsäulen" der Rechtsrahmen-Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität

it - Information Technology 2/2010, S. 107 ff

Bundesnetzagentur, Festlegungsverfahren BK7-09-001 / BK6-09-034 - Geschäftsprozesse