Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) - Forschungsgruppe Compliance

Das Meregio-Projekt ist ein vom BMWi im Rahmen von E-Energy gefördertes Projekt, welches sich mit dem „Internet der Energie“ beschäftigt. Das „Internet der Energie“ steht für die Entwicklung und flächendeckenden Einsatz von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, welche durch zeitgenaue Energiebedarfs- und –angebotsermittlung, die Effizienz der Energiewirtschaft erheblich steigern und den weiteren Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien, deren Einspeisung im Falle von Solar- und Windkraftanlagen wetterbedingten Schwankungen unterliegt, ermöglichen soll. Durch die Informations- und Kommunikationstechnik soll weiterhin eine Steuerung variabler Erzeuger und Verbraucher (Stichwort „smart home“) erreicht werden. Anreize für Verbraucher entstehen durch den Preismechanismus, der die Nutzung freier Reserven belohnt. Die dafür notwendigen intelligenten  Stromzähler, auch als „smart meter“ bezeichnet, sollen die dafür notwendigen Daten erheben. Die Marktdurchdringung soll nach den aktuellen Vorstellungen bis zum Jahr 2015 mehr als 50 % bis 2020 etwa 80 % betragen.  Durch die zeitgenaue und durch Sensoren teilweise sogar innerhalb eines Haushalts ortsgenaue Ermittlung des Energieverbrauchs, erhalten die erhobenen Informationen aus datenschutzrechtlicher Sicht eine neue Qualität. Es handelt sich um hochsensible personenbezogene Daten, die durch die Entflechtung des Energiesektors einer Vielzahl potentieller Adressaten zugänglich sein werden. Daher bestand und besteht ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Arbeitsgruppe in der Begutachtung datenschutzrechtlicher Szenarien mit dem Ziel, die Anforderungen des einschlägigen Rechts von Anfang an in die Entwicklung der verwendeten Technik zu integrieren.

Das Meregio-Projekt ist ein vom BMWi im Rahmen von E-Energy gefördertes Projekt zur Etablierung eines „Internets der Energie“ beschäftigt. Das „Internet der Energie“ steht für die Entwicklung und flächendeckenden Einsatz von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, welche durch zeitgenaue Energiebedarfs- und –angebotsermittlung die Effizienz der Energiewirtschaft erheblich steigern und den weiteren Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien, deren Einspeisung im Falle von Solar- und Windkraftanlagen wetterbedingten Schwankungen unterliegt, ermöglichen soll. Durch Informations- und Kommunikationstechnik soll weiterhin eine Steuerung variabler Erzeuger und Verbraucher (Stichwort „smart home“) erreicht werden. Anreize für Verbraucher entstehen durch den Preismechanismus, der die Nutzung freier Reserven belohnt. Die dafür notwendigen intelligenten Stromzähler, auch als „smart meter“ bezeichnet, sollen die dafür notwendigen Daten erheben. Die Marktdurchdringung soll nach aktuellen Vorstellungen bis zum Jahr 2015 mehr als 50 % und bis 2020 etwa 80 % betragen.

Durch die zeitgenaue und durch Sensoren teilweise sogar innerhalb eines Haushalts ortsgenaue Ermittlung des Energieverbrauchs erhalten die erhobenen Informationen aus datenschutzrechtlicher Sicht eine neue Qualität. Es handelt sich um hochsensible personenbezogene Daten, die durch die Entflechtung des Energiesektors einer Vielzahl potentieller Adressaten zugänglich sein werden. Daher bestand und besteht ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Arbeitsgruppe in der Begutachtung datenschutzrechtlicher Szenarien mit dem Ziel, die Anforderungen des einschlägigen Rechts von Anfang an in die Entwicklung der verwendeten Technik zu integrieren.