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Energiewirtschaftsrecht

eine kurze Zusammenfassung über Energiewirtschaftsrecht....

Veröffentlichungen und Vorträge
Titel place short description

it - Information Technology 2/2010, S. 107 ff

it – Information Technology 55 (2013), S. 63-69

 

Information and communication technologies
(ICT) will play a key role in electricity distribution grids, especially
with regard to grid monitoring and system services conducted
through measures of demand side management (DSM).
This paper outlines legal aspects to be taken into consideration
when designing an ICT infrastructure to establish a market
for demand side management and aims at pointing out the
need for further legal research and for adaption of the existing
legal and regulatory framework.

Workshop zum Energierecht: Smart Grids, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin, 30. Juni 2011

Workshop "Eichrechtliche Rahmenbedingungen für Smart Grids und Stromzapfsäulen" der Rechtsrahmen-Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität

Vortrag vor dem Arbeitskreis EDV und Recht zum Thema Smart Grids

Vortrag vor dem Dialogkreis E-Energy des BITKOM.

Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Rechtssicherheit im Netz" des Studium Generale der HTWK, Leipzig

Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos

Technical Report, KIT

 

Einleitung und Motivation

 

Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert.

Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen.
Dabei liegen z.B. die Potentiale zur Verbesserung des Klimaschutzes durch die Integration von Elektromobilität in den Energiemarkt auf der Hand, wenn man neben der besseren CO2-Bilanz der klassischen Elektromobilitätsszenarien auch noch den Einsatz im Bereich der Minutenreserve in die Betrachtung einbezieht. Eines der wesentlichen Probleme bei der Verwendung von unsteten regenerativen Energieerzeugungsanlagen wie der Windkraft liegt in dem Bedarf an (konventionellen) Reservekapazitäten. Durch die Nutzung der Batteriespeicher von Elektromobilen zur Aufnahme von Überkapazitäten und Einspeisung bei Lieferengpässen lassen sich diese Nachteile verringern – im Hinblick z.B. auf den Ausbau von Offshore-Windparks ein sicher entscheidendes Argument für die Marktfähigkeit dieser Planungen. Daneben können auf Basis feingranular aufgelöster Sensordaten zukünftig auch neue Geschäftsfelder der internetbasierten Energieeffizienzberatung ermöglicht werden, die bis hin zum Steuern von Haushaltsgeräten reichen.

Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert.

Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision.

Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind.

Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid.

Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll.

Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010.

SmartER 6/2014, S. 16-20

Sitzung des AK Datenfernübertragung der figawa am 13.03.2012

Der Vortrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Neuregelungen des EnWG bei der Fernübertragung von Messdaten für Strom und Gas (Smart Metering).

Prozessbezogener Datenschutz im Smart Grid, in: H.Thielmann, D.Klumpp, J.Eberspächer (Hrsg.), Sicherheit und Datenschutz bei Smart Energy, München 2012, S. 42 ff.

Plattform Zukunftsfähige Energienetze des BMWi, AG Intelligente Netze und Zähler, Fachforum I Datenschutz und Datensicherheit

Kurzbeitrag zur Woche der IT-Sicherheit

Den Beitrag finden Sie hier.

Informatik 2014, Workshop "Recht und Technik: Datenschutz und Informationsmanagement im Diskurs", 44. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Universität Stuttgart, 22.09.2014, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 515-526

Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen)

Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI)

Informatik 2013 Proceedings (Angenommen)

Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen).

Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Im Focus das Leben, Proceedings zur INFORMATIK 2009, GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 191.

IT2Green - Fachgruppe „Technoökonomische Wettbewerbsfaktoren“, Berlin, 16.11.2011

IT- Information Technology, Jahrgang 48 (2006) Heft 4, S. 187-192

IT ICT Labs, Smart Energy Systems, Summer School 2012, Karlsruhe, 27.09.2012

FIGAWA-Workshop, Karlsruhe

EIT ICT Labs, Workshop "Impact of Regulation on investment in future Smart Energy Systems", München

E-Energy Jahreskongress 2009, Berlin

DuD - Datenschutz und Datensicherheit, 6/2010, S. 379-386

Zur optimierten Anpassung der Energieerzeugung an den tatsächlichen Bedarf werden zukünftig vernetzte „intelligente Stromzähler" (Smart Meter) nicht nur dem Verbraucher detaillierte Verbrauchskontrollen ermöglichen, sondern die Messdaten zyklisch an die jeweiligen Stromnetzbetreiber übermitteln. Der Beitrag analysiert die datenschutzrechtlichen Implikationen und den Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Herbstakademie 2014, Universität Mainz, 12.09.2014, Tagungsband, S. 455-469

Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2011, S. 519-523

Computers, Privacy & Data Protection (CPDP) 2012

The European Directive on common rules for the internal market in electricity (2009/72/EC) requires all member states to “ensure the implementation of intelligent metering systems” in order to foster a more active involvement of customers in the electricity market. Such intelligent metering systems are able to collect and transmit consumption data in a significantly increased resolution and therefore raise privacy concerns. On the other hand, high-resolution measurement data are an essential basis for achieving the aims of higher overall energy efficiency and a significantly increased proportion of electricity originat-ing from fluctuating renewable sources.

While European activities are still in an early stage, Germany has recently amended the national energy law and established specific and comprehensive regulations directed at security and privacy in smart metering environments. The underlying German approach to the regulation of smart grid privacy is ex-amined and critically discussed in the light of the necessary functional provisions within an electricity grid under the regulatory regime of a liberalized market. Alternative approaches from the Netherlands and the UK are presented and compared to the German one. Finally, some implications are derived that might prove valuable for ongoing activities addressing smart grid privacy on the Eu-ropean level.

Computer und Recht 9/2010, R103-R105

Bericht zur Tagung "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz", die unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Begleitforschung E-Energy und der Alcatel-Lucent Stiftung am 17.06.2010 in Berlin stattfand.

Computer & Recht 6/2010, S. 404-410

Computer & Recht 12/2011, S. 831-840

Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der „Datenhoheit“ durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrundeliegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des „unstrukturiert offenen Internet“ handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.)

Bundesnetzagentur, Festlegungsverfahren BK7-09-001 / BK6-09-034 - Geschäftsprozesse

Buchtitel Datenschutz in Smart Grids

Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität

Aus Vorwort und Einleitung:

Die vorliegenden Anmerkungen und Anregungen sind im Rahmen der gemeinsamen Begleitforschung der Förderprojekte „E-Energy“ und „IKT für Elektromobilität“ entstan-den. Die Verfasser sind als Vertreter der jeweiligen Modellregionen Mitglieder der Fach-gruppe Recht der Begleitforschung der Förder¬programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ und „IKT für Elektromobilität“.

[...]

Vor diesem Hintergrund haben die beitragenden Modellregionen der E-Energy- und Elektro¬mobilitätsmodellprojekte im vorliegenden Dokument den Versuch unternom-men, anhand unter¬schiedlicher Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellung¬nahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Mo-dellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll.

Die gewählten Referenzszenarien orientieren sich einerseits an den bereits gesetzlich terminierten Herausforderungen, die aus der Integration der Smart Meter in das Ener-giesystem entstehen (Teil I), und im zweiten Schritt an den besonderen Herausforde-rungen, die aus der Integration von Elektromobilität erwachsen können (Teil II). Schließ-lich werden in Teil III grundlegende regulierungstheoretische Überlegungen zur Effektivierung des Datenschutzes im Smart Grid angestellt. Im Anhang findet sich – neben einer Referenzbeschreibung der derzeitigen energiewirtschaftlichen Datenflüsse – eine Beschreibung der für das zukünftige Energiesystem relevanten Rollen und Wirkungsdo-mänen.

Wegen der notwendigen Integration der neuen Architekturen in den bestehenden energiewirtschaftsrechtlichen Rahmen werden die diesbezüglich bestehenden Vorgaben der BNetzA zu den Geschäftsprozessen weitestgehend zugrunde gelegt. Die Darstellung der datenschutzrechtlichen Aspekte orientiert sich wegen ihres Querschnittscharakters, des heterogenen Empfängerkreises und im Bemühen um szenariospezifische Vollständigkeit an den sogenannten „7 goldenen Regeln des Datenschutzes“. Der Bestand insbesondere verfahrensrechtlich wirkender Normierungen des BDSG, wie die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder das Führen von Verfahrensverzeichnissen, werden insofern nicht ausführlich diskutiert. Wegen der grundsätzlichen Dimensionen der Notwendigkeit der Modernisierung des Datenschutzrechts wird insbesondere auf das nach wie vor aktuelle Modernisierungsgutachten verwiesen.

Datenschutz in Smart Grids. Hrsg. von Raabe, Pallas, Weis, Lorenz, Boesche, 2011, ISBN 978-1-907150-01-4
Bezug über die E-Energy-Begleitforschung: s.giglmaier@baumgroup.de

Begleitforschung "E-Energy"-Programm

3rd IEEE PES Conference on Innovative Smart Grid Technologies (ISGT 2012)

This presentation outlines some key requirements for smart grid communication architectures that arise from the established body of European regulation. In particular, the implications of an unbundled, competitively organized electricity market as prescribed by the European electricity directive and the core concepts of European data protection legislation as laid out in the data protection directive are taken into account. To achieve compliance with both, any communication architecture that should form the basis of a European smart grid must meet some key requirements which are deduced by applying the core principles of data protection to the different market actors’ data needs. Three possible approaches for meeting these requirements are examined of which the introduction of an additional market role (“data trustee”) appears to be more sustainable than those currently pursued.

11th European Conference on Wireless Sensor Networks (EWSN 2014), Oxford