Institute for Project Defaults

Identitätsverwaltung in der Blockchain? Rechtliche Betrachtungen am Beispiel des Internets der Dinge

  • chair:

    Ass. iur. Anne Steinbrück

     

  • place:

    IRIS 2019 Symposium, Jusletter IT

  • Date: 02/2019
  • Das Internet der Dinge (IoT) ist das Netzwerk von Objekten – physischen Geräten, (autonomen) Fahrzeugen, und anderen Dingen – mit eingebettetem Computersystem, die diese eindeutig identifizierbar macht und diesen auch Datenaustausch und Kommunikation in der Internet-Infrastruktur ermöglicht. Das Internet der Dinge ist eine Realisation der Netzwerkgesellschaft und des Erfolgs der modernen Technik und des an der Mathematik orientierten Rationalismus. Die Ideen und Muster existieren aber schon lange. Schon seit dem Industriezeitalter geht es zusätzlich um die Domestikation der Maschinen durch die Menschen und als unerwünschte Nebenwirkung um die Domestikation der Menschen durch die Maschinen. Im Internet der Dinge tritt den Menschen nunmehr gleichsam ein durch Algorithmen gesteuertes Ding entgegen.

    Rechtlich sind kommunikationsfähige Dinge eine neue Realität. Rechtsgeschäfte werden zunehmend automatisiert geschlossen bzw. auch ausgeführt. Die Entscheidungen fällen oft nicht mehr Menschen, sondern algorithmische Entscheidungssysteme. Fahrzeuge bekommen immer mehr Unterstützungssysteme. Smart Contracts und Blockchain werden intensiv diskutiert. Das Rechtssystem steht vor einem Umbruch durch den zunehmenden Einsatz von Technologie.