TEXO beschäftigt sich als Teilprojekt des BMWi Projekts Theseus mit Business Webs oder auch „Future Business Value Networks“ im Internet der Dienste. Das Internet der Dienste wird allgemein als Teil einer neuen Entwicklungsstufe des Internet angesehen, in dem neben das im Wesentlichen direkt an Menschen gerichtete Angebot, ein durch Maschinen nutzbares und daher semantisch ausgezeichnetes Metaangebot tritt. Ziel ist eine Infrastruktur, in welcher Dienste im technischen Sinne zu handelbaren Gütern werden. Hierzu müssen Dienste automatisch gefunden, in eine bestehende Software eingebunden und beispielsweise bei Nichtverfügbarkeit ad hoc durch gleichwertige ersetzt werden können. Ferner sollen neue Dienstleistungen durch Komposition bereits vorhandener Dienste erstellbar sein. Services werden daher in TEXO sowohl im wirtschaftswissenschaftlichen Sinne als auch im technischen Sinne betrachtet. TEXO versucht über den Weg semantischer Annotation sowie übergeordneten Ontologien, diese Welten zu vereinigen. So beschreiben sich die in TEXO gehandelten Dienste nicht nur technisch, sondern auch betriebswirtschaftlich (inhaltlich).
In TEXO sind aus juristischer Perspektive mehrere Rechtsgebiete tangiert, die im Rahmen eines juristischen Arbeitspaketes behandelt werden. So Bedarf die ad-hoc-Komposition von Services zur Erreichung neuer Funktionalitäten eines automatisierten Vertragsschlusses sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis (d.h. zwischen kollaborierenden Diensten) unter Einbeziehung elektronischer AGB. Des Weiteren wirft die Komposition von Diensten verschiedener Betreiber zur Erstellung eines komplexeren gemeinsamen Angebots Fragen der Schutzfähigkeit und Lizensierung beteiligter Dienste und des komponierten Gesamtangebots auf. Aufgrund der oft intransparenten weil häufig ad hoc erfolgenden Verknüpfung von Services unterschiedlicher Betreiber zur Erstellung einer Gesamtdienstleistung, welche potentiell auch den Umgang mit personenbezogene Daten umfasst, stellt auch Datenschutzkonformität der Plattform eine Herausforderung dar.
In den letzten Monaten wurden zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen an Dienste, ein generisches Konzept erarbeitet, welches auf einer technischen Formalisierung einschlägiger Normen des anzuwendenden Rechts beruht. Die Herstellung und Gewährleistung von Rechtskonformität kann somit als eigener Dienst verstanden werden, sofern es möglich ist, die zur Subsumtion notwendigen Informationen aus der semantischen Beschreibung der Dienste und Prozesse zu gewinnen.
Title | Source | Date |
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Telekommunikationsdienste in Next-Generation-Networks am Beispiel von Peer-to-Peer-Overlay-Systemen | Kommunikation & Recht (K&R) Beihefter 1/2007 |
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Telemedienrechtliche Informationspflichten in P2P-Overlay-Netzen und bei Web-Services | C&R 2007, 791 ff |
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Rechtskonformität by Design | Beitrag zum IT-Gipfel-Blog, 2008 |
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