Dr. iur. Eva Weis
- Projektmitarbeiterin
- Meregio / Meregio mobil
Ehemals Projektmitarbeit:
SmarterPrivacy
title | contact |
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iZEUS | Dr. iur. Oliver Raabe, |
MARS | |
Deutsch-Französischer-Flottenversuch Elektromobilität | |
Meregio mobil |
O. Raabe, M. Lorenz, E. Weis |
E-Energy / Meregio |
O. Raabe, M. Lorenz |
Titel | place | short description | |
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E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen | Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos |
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Datenschutz im „SmartHome“ | Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186 |
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Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG | SmartER 6/2014, S. 16-20 |
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Systemdienstleistungen und Elektromobilität im Verteilnetz - Rollen und Regulierung | Informatik 2013 Proceedings (Angenommen) |
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Technischer Datenschutz an öffentlichen Ladestationen unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Messsystemverordnung | Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen) |
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Datenschutz und Elektromobilität | In: Boesche / Franz / Fest / Gaul, Berliner Handbuch zur Elektromobilität, C.H. Beck, München |
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Harmonisierung konträrer Kommunikationsmodelle im Datenschutzkonzept des EnWG - "Stern" trifft "Kette" | Computer & Recht 12/2011, S. 831-840 |
Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der „Datenhoheit“ durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrundeliegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des „unstrukturiert offenen Internet“ handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.) |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid | Informatik 2011, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 280 |
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14 Thesen zum Datenschutz im Smart Grid | Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2011, S. 519-523 |
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Datenschutz in Smart Grids | Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität |
Aus Vorwort und Einleitung: Die vorliegenden Anmerkungen und Anregungen sind im Rahmen der gemeinsamen Begleitforschung der Förderprojekte „E-Energy“ und „IKT für Elektromobilität“ entstan-den. Die Verfasser sind als Vertreter der jeweiligen Modellregionen Mitglieder der Fach-gruppe Recht der Begleitforschung der Förder¬programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ und „IKT für Elektromobilität“. Datenschutz in Smart Grids. Hrsg. von Raabe, Pallas, Weis, Lorenz, Boesche, 2011, ISBN 978-1-907150-01-4 |
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Datenschutz im Smart Grid und in der Elektromobilität | Technical Report, KIT |
Einleitung und Motivation
Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert. Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen. Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert. Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision. Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind. Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll. Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010. |
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Empfehlungen zum Datenschutz im Smart Grid - Entwurf | Begleitforschung "E-Energy"-Programm |
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Modellierung rechtskonformer kollaborativer Bereitstellung von Regelenergie im SmartGrid | Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen). |
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Basic Privacy Principles for the Smart Grid | W3C Workshop on Privacy for Advanced Web APIs 12/13 July 2010, London |
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Tagungsbericht "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz" | Computer und Recht 9/2010, R103-R105 |
Bericht zur Tagung "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz", die unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Begleitforschung E-Energy und der Alcatel-Lucent Stiftung am 17.06.2010 in Berlin stattfand. |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte von Elektromobilität | Computer & Recht 6/2010, S. 404-410 |
Titel | place | short description | |
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Energierechtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Strom- und Energiewirtschaft | Kurs "Zukunft der Stromwirtschaft" der KIT School of Energy in Kooperation mit dem Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt |
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Smart Grid Information Security and Privacy: Between Green Fields and Regulatory Inevitabilities | Cyber Security Lecture, Austrian Institute of Technology / TU Wien |
Ex-post-text from lecture-webpage: |
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Technischer Datenschutz an öffentlichen Ladestationen unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Messsystemverordnung | Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen) |
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Regulatory Issues of Smart Grids | IT ICT Labs, Smart Energy Systems, Summer School 2012, Karlsruhe, 27.09.2012 |
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Rechtliche Aspekte des Smart Metering nach der EnWG-Novelle 2011 | Sitzung des AK Datenfernübertragung der figawa am 13.03.2012 |
Der Vortrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Neuregelungen des EnWG bei der Fernübertragung von Messdaten für Strom und Gas (Smart Metering). |
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Current discussions about regulatory issues in Germany | EIT ICT Labs, Workshop "Impact of Regulation on investment in future Smart Energy Systems", München |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid | Informatik 2011 |
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Datenschutz-und eichrechtliche Anforderungen an das Smart Grid | Workshop zum Energierecht: Smart Grids, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin, 30. Juni 2011 |
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Smart Grid und Elektromobilität – rechtliche Aspekte | Vortrag vor dem Arbeitskreis EDV und Recht zum Thema Smart Grids |
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Modellierung rechtskonformer kollaborativer Bereitstellung von Regelenergie im SmartGrid | |||
Elektromobilität und Eichrecht | Workshop "Eichrechtliche Rahmenbedingungen für Smart Grids und Stromzapfsäulen" der Rechtsrahmen-Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität |
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Elektromobilität und Eichrecht |