Systemdienstleistungen und Elektromobilität im Verteilnetz - Rollen und Regulierung
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chair:
O. Raabe, E. Weis, J. Ullmer
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place:
Informatik 2013, Workshop "Agenten, Smart Grids und Elektromobilität" auf der GI-Jahrestagung, Koblenz 17.09.2013
- Date: 2013
Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG
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chair:
M. Wagner
E. Weis
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place:
SmartER 6/2014, S. 16-20
- Date: 2014
Datenschutz im „SmartHome“
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chair:
O. Raabe
E. Weis
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place:
Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186
- Date: 2014
E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen
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chair:
E. Weis
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place:
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos
- Date: vor. 2014 (im Erscheinen)
Titel | place | short description | |
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Systemdienstleistungen und Elektromobilität im Verteilnetz - Rollen und Regulierung | Informatik 2013 Proceedings (Angenommen) |
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14 Thesen zum Datenschutz im Smart Grid | Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2011, S. 519-523 |
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Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG | SmartER 6/2014, S. 16-20 |
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Basic Privacy Principles for the Smart Grid | W3C Workshop on Privacy for Advanced Web APIs 12/13 July 2010, London |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid | Informatik 2011, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 280 |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte von Elektromobilität | Computer & Recht 6/2010, S. 404-410 |
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Datenschutz im Smart Grid und in der Elektromobilität | Technical Report, KIT |
Einleitung und Motivation
Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert. Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen. Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert. Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision. Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind. Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll. Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010. |
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Datenschutz im „SmartHome“ | Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186 |
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Datenschutz in Smart Grids | Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität |
Aus Vorwort und Einleitung: Die vorliegenden Anmerkungen und Anregungen sind im Rahmen der gemeinsamen Begleitforschung der Förderprojekte „E-Energy“ und „IKT für Elektromobilität“ entstan-den. Die Verfasser sind als Vertreter der jeweiligen Modellregionen Mitglieder der Fach-gruppe Recht der Begleitforschung der Förder¬programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ und „IKT für Elektromobilität“. Datenschutz in Smart Grids. Hrsg. von Raabe, Pallas, Weis, Lorenz, Boesche, 2011, ISBN 978-1-907150-01-4 |
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Datenschutz und Elektromobilität | In: Boesche / Franz / Fest / Gaul, Berliner Handbuch zur Elektromobilität, C.H. Beck, München |
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E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen | Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos |
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Empfehlungen zum Datenschutz im Smart Grid - Entwurf | Begleitforschung "E-Energy"-Programm |
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Harmonisierung konträrer Kommunikationsmodelle im Datenschutzkonzept des EnWG - "Stern" trifft "Kette" | Computer & Recht 12/2011, S. 831-840 |
Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der „Datenhoheit“ durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrundeliegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des „unstrukturiert offenen Internet“ handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.) |
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Modellierung rechtskonformer kollaborativer Bereitstellung von Regelenergie im SmartGrid | Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen). |
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Tagungsbericht "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz" | Computer und Recht 9/2010, R103-R105 |
Bericht zur Tagung "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz", die unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Begleitforschung E-Energy und der Alcatel-Lucent Stiftung am 17.06.2010 in Berlin stattfand. |
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Technischer Datenschutz an öffentlichen Ladestationen unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Messsystemverordnung | Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen) |
Die datenschutzrechtliche Einwilligung in Smart Metering Systemen - Kollisionslagen zwischen Datenschutz- und Energiewirtschaftsrecht
- chair:
-
place:
Informatik 2014, Workshop "Recht und Technik: Datenschutz und Informationsmanagement im Diskurs", 44. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Universität Stuttgart, 22.09.2014, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 515-526
- Date: 2014
Energiemanagementsysteme der Zukunft - Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verbrauchsvisualisierung
- chair:
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place:
Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Herbstakademie 2014, Universität Mainz, 12.09.2014, Tagungsband, S. 455-469
- Date: 2014
Legal Aspects of Demand Side Management in Germany
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chair:
O. Raabe
J. Ullmer
-
place:
it – Information Technology 55 (2013), S. 63-69
- Date: 2013
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Information and communication technologies
(ICT) will play a key role in electricity distribution grids, especially
with regard to grid monitoring and system services conducted
through measures of demand side management (DSM).
This paper outlines legal aspects to be taken into consideration
when designing an ICT infrastructure to establish a market
for demand side management and aims at pointing out the
need for further legal research and for adaption of the existing
legal and regulatory framework.
Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG
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chair:
M. Wagner
E. Weis
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place:
SmartER 6/2014, S. 16-20
- Date: 2014
Datenschutz im „SmartHome“
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chair:
O. Raabe
E. Weis
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place:
Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186
- Date: 2014
E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen
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chair:
E. Weis
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place:
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos
- Date: vor. 2014 (im Erscheinen)
Die datenschutzrechtliche Einwilligung in Smart Metering Systemen - Kollisionslagen zwischen Datenschutz- und Energiewirtschaftsrecht
- chair:
-
place:
Informatik 2014, Workshop "Recht und Technik: Datenschutz und Informationsmanagement im Diskurs", 44. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Universität Stuttgart, 22.09.2014, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 515-526
- Date: 2014
Energiemanagementsysteme der Zukunft - Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verbrauchsvisualisierung
- chair:
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place:
Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Herbstakademie 2014, Universität Mainz, 12.09.2014, Tagungsband, S. 455-469
- Date: 2014
Haftung und Beweis im Cloud Computing – Zur Notwendigkeit technisch-rechtlicher Mechanismen
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chair:
Silvia Balaban
-
place:
Bits That Byte, FH Burgenland
- Date: 2014
-
Cloud Computing wirft neben den in der öffentlichen Diskussion bereits ausgesprochen präsenten Datenschutzaspekten insbesondere auch aus haftungs- und beweisrechtlicher Sicht zahlreiche Fragen auf. So birgt sowohl die systembedingte, gewollte Opazität komponierter Cloud-Dienste als auch die Vielzahl üblicherweise zu betrachtender Akteure erhebliche juristische Schwierigkeiten. Dies gilt nicht nur bzgl. der Frage, wer letztlich im Falle einer Fehlfunktion des Systems haften muss, sondern darüber hinaus auch hinsichtlich der prozessualen Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche. Insbesondere kristallisiert sich heraus, dass die derzeit existierenden prozessrechtlichen Mechanismen nicht hinreichend sind, um bei einer fehlenden Transparenz adäquate gerichtliche Entscheidungen zu erzielen. Schon jetzt zeigt sich daher, dass zur Auflösung derartiger Fragestellungen technische Mechanismen als prozessual verwertbare Beweise zwingend herangezogen werden müssen. Der Vortrag greift die hier angedeuteten Probleme auf und spannt den Bogen zwischen den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten und den noch zu etablierenden, erforderlichen technischen Mechanismen anhand eines Fallbeispiels.
Techno-Legal Challenges in Evidence Law
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chair:
Silvia Balaban
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place:
Building Trust in Cloud, Austrian Federal Computing Center, Vienna
- Date: 2014
Systemdienstleistungen und Elektromobilität im Verteilnetz - Rollen und Regulierung
-
chair:
O. Raabe, E. Weis, J. Ullmer
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place:
Informatik 2013 Proceedings (Angenommen)
- Date: 2013
Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG
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chair:
M. Wagner
E. Weis
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place:
SmartER 6/2014, S. 16-20
- Date: 2014
Datenschutz im „SmartHome“
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chair:
O. Raabe
E. Weis
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place:
Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186
- Date: 2014
E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen
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chair:
E. Weis
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place:
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos
- Date: vor. 2014 (im Erscheinen)
Titel | place | short description | |
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Systemdienstleistungen und Elektromobilität im Verteilnetz - Rollen und Regulierung | Informatik 2013 Proceedings (Angenommen) |
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14 Thesen zum Datenschutz im Smart Grid | Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2011, S. 519-523 |
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Ansätze für die Integration von E-Mobility Speichersystemen in den Rechtsrahmen des EnWG | SmartER 6/2014, S. 16-20 |
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Basic Privacy Principles for the Smart Grid | W3C Workshop on Privacy for Advanced Web APIs 12/13 July 2010, London |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid | Informatik 2011, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 280 |
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Beweis- und eichrechtliche Aspekte von Elektromobilität | Computer & Recht 6/2010, S. 404-410 |
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Datenschutz im Smart Grid und in der Elektromobilität | Technical Report, KIT |
Einleitung und Motivation
Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert. Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen. Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert. Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision. Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind. Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll. Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010. |
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Datenschutz im „SmartHome“ | Recht der Datenverarbeitung (RDV) 5/2014, 177-186 |
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Datenschutz in Smart Grids | Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität |
Aus Vorwort und Einleitung: Die vorliegenden Anmerkungen und Anregungen sind im Rahmen der gemeinsamen Begleitforschung der Förderprojekte „E-Energy“ und „IKT für Elektromobilität“ entstan-den. Die Verfasser sind als Vertreter der jeweiligen Modellregionen Mitglieder der Fach-gruppe Recht der Begleitforschung der Förder¬programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ und „IKT für Elektromobilität“. Datenschutz in Smart Grids. Hrsg. von Raabe, Pallas, Weis, Lorenz, Boesche, 2011, ISBN 978-1-907150-01-4 |
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Datenschutz und Elektromobilität | In: Boesche / Franz / Fest / Gaul, Berliner Handbuch zur Elektromobilität, C.H. Beck, München |
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E-Mobility: Energierechtliche Modellierung einer integrationsfähigen IKT-Infrastruktur für öffentliche Ladestationen | Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, Nomos |
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Empfehlungen zum Datenschutz im Smart Grid - Entwurf | Begleitforschung "E-Energy"-Programm |
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Harmonisierung konträrer Kommunikationsmodelle im Datenschutzkonzept des EnWG - "Stern" trifft "Kette" | Computer & Recht 12/2011, S. 831-840 |
Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der „Datenhoheit“ durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrundeliegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des „unstrukturiert offenen Internet“ handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.) |
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Modellierung rechtskonformer kollaborativer Bereitstellung von Regelenergie im SmartGrid | Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen). |
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Tagungsbericht "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz" | Computer und Recht 9/2010, R103-R105 |
Bericht zur Tagung "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz", die unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Begleitforschung E-Energy und der Alcatel-Lucent Stiftung am 17.06.2010 in Berlin stattfand. |
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Technischer Datenschutz an öffentlichen Ladestationen unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Messsystemverordnung | Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), (angenommen, im Erscheinen) |
Die datenschutzrechtliche Einwilligung in Smart Metering Systemen - Kollisionslagen zwischen Datenschutz- und Energiewirtschaftsrecht
- chair:
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place:
Informatik 2014, Workshop "Recht und Technik: Datenschutz und Informationsmanagement im Diskurs", 44. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Universität Stuttgart, 22.09.2014, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 515-526
- Date: 2014
Energiemanagementsysteme der Zukunft - Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verbrauchsvisualisierung
- chair:
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place:
Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI), Herbstakademie 2014, Universität Mainz, 12.09.2014, Tagungsband, S. 455-469
- Date: 2014
Smart Grid Information Security and Privacy: Between Green Fields and Regulatory Inevitabilities
- chair:
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place:
Cyber Security Lecture, Austrian Institute of Technology / TU Wien
- Date: 2014
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Ex-post-text from lecture-webpage:
"After giving a brief introduction to smart grid security and privacy, Prof Pallas raised the question why the numerous scientific contributions in this area have not found their way into practical application. He argued that this is largely due to the fact that regulatory constraints have been overlooked in these works, and summarised the main paradigms and preconditions from European regulation, referring in particular to the conditions and implications of Europe’s liberalised energy market. Prof Pallas ended his talk by sharing advice that any well-founded approach to smart grid information security and privacy should consider these constraints in order to be actually applicable."
Überschussdaten in Retinabildern - Ein Beitrag zum datenschutzfreundlichen Entwurf biometrischer Systeme
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chair:
Michael Friedewald,
Sebastian Wawrzyniak,
Frank Pallas -
place:
Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 7/2014 (im Erscheinen)
- Date: 2014
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Die Retina ist wegen ihrer Unterscheidungskraft ein vielversprechendes biometrisches Merkmal, das vor allem für sicherheitsrelevante Systeme genutzt wird. Allerdings manifestieren sich auch zahlreiche Erkrankungen durch entsprechende Veränderungen der Retina. Die Nutzung solcher gesundheitsbezogener und für Zwecke der Authentifizierung unnötiger Daten ist daher unbedingt zu vermeiden. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, welche gesundheitsrelevanten Informationen aus Retinascans gewonnen werden können und welche Konsequenzen dies für den Entwurf biometrischer Systeme hat.
Offlinetags - A Novel Privacy Approach to Online Photo Sharing
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chair:
Frank Pallas,
Max-Robert Ulbricht,
Lorena Jaume-Palasí,
Ulrike Höppner -
place:
ACM Conference on Human Factors in Computing Systems (CHI) 2014 (in publication / im Erscheinen)
- Date: 2014
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In this paper, we describe a novel approach to the privacy problem that photos showing persons are often “meddle-shared” by others online. We introduce a set of four elementary privacy preferences a photo subject can have. These preferences are represented by corresponding symbols – “Offlinetags” – which can be worn in the form of stickers or badges and which are designed to be easily recognizable by humans and algorithms. Especially for the context of public events, these Offlinetags can serve as a basis for novel practices of photo sharing that respect the photo subjects’ privacy preferences.
Mit Recht mehr Sicherheit - Ein juristischer Kurzbeitrag zur Woche der IT-Sicherheit
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chair:
Silvia Balaban,
Thomas Bräuchle,
Sebastian Bretthauer - place:
- Date: 2014
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Den Beitrag finden Sie hier.
Secure Metering Communication in the Energy Smart Home Lab
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chair:
Anton Hergenröder,
Kaibin Bao,
Thomas Bräuchle -
place:
11th European Conference on Wireless Sensor Networks (EWSN 2014), Oxford
- Date: 2014
"De-Specialisation" of Biometric Data - A conditio sine qua non for exploiting the benefits of modern biometrics
- chair:
- place:
- Date: 2014
An Architectural Model for Deploying Critical Infrastructure Services in the Cloud
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chair:
Roland Bless,
Marcus Schöller,
Paul Smith,
Frank Pallas,
Jens Horneber - place:
- Date: 2013
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The Cloud Computing operational model is a major recent trend in the IT industry, which has gained tremendous momentum. This trend will likely also reach the IT services that support Critical Infrastructures (CI), because of the potential cost savings and benefits of increased resilience due to elastic cloud behaviour. However, realizing CI services in the cloud introduces security and resilience requirements that existing offerings do not address well. For example, due to the opacity of cloud environments, the risks of deploying cloud-based CI services are difficult to assess, especially at the technical level, but also from legal or business perspectives. This paper discusses challenges and objectives related to bringing CI services into cloud environments, and presents an architectural model as a basis for the development of technical solutions with respect to those challenges.
Sicherheit, Resilienz und rechtliche Herausforderungen in Bezug auf Cloud Computing und Kritische Infrastruktur-IT
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chair:
Markus Tauber,
Christian Wagner,
Frank Pallas -
place:
e & i Elektrotechnik und Informationstechnik, 12/2013
- Date: 2013
Datensicherheit in intelligenten Infrastrukturen
-
chair:
Thomas Bräuchle,
Sebastian Bretthauer -
place:
Informatik 2013, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI)
- Date: 2013
Linked Data for a privacy-aware Smart Grid
-
chair:
Andreas Wagner, Sebastian Speiser, Oliver Raabe, Andreas Harth
-
place:
In: GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin Germany (2010) (forthcoming).
- Date: 2010
Basic Privacy Principles for the Smart Grid
-
chair:
A.Wagner,
S.Speiser,
A.Harth,
O.Raabe,
E. Weis -
place:
W3C Workshop on Privacy for Advanced Web APIs 12/13 July 2010, London
.: Datenschutz im Internet der Energie; in Stefan Fischer, Erik Maehle, Rüdiger Reischuk (Hrsg.)
-
chair:
Oliver Raabe
-
place:
Im Focus das Leben, Proceedings zur INFORMATIK 2009, GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 191.
Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid
- chair:
-
place:
Informatik 2011, Proceedings, GI-Edition: Lecture Notes in Informatics (LNI), S. 280
- Date: 2011
14 Thesen zum Datenschutz im Smart Grid
-
chair:
Oliver Raabe
Mieke Lorenz
Frank Pallas
Eva Weis
Alfred Malina
-
place:
Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2011, S. 519-523
- Date: 2011
Modellregionen E-Energy
-
chair:
Oliver Raabe
-
place:
Fachkonferenz und Berliner Gespräch, Gemeinsame Veranstaltung des Münchner Kreis und der Alcatel-Lucent Stiftung, "Sicherheit und Datenschutz bei Smart Energy", Berlin, 29.09.2011
- Date: 2011
Current discussions about regulatory issues in Germany
- chair:
-
place:
EIT ICT Labs, Workshop "Impact of Regulation on investment in future Smart Energy Systems", München
- Date: 2011
Kritische Erfolgsfaktoren der Elektromobilität: IKT -Recht und Regulierung
-
chair:
Oliver Raabe
-
place:
VDE-Jahreskongress2010, Leipzig
- Date: 09.11.2010
Prozessbezogener Datenschutz im Smart Grid
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chair:
O. Raabe
-
place:
Prozessbezogener Datenschutz im Smart Grid, in: H.Thielmann, D.Klumpp, J.Eberspächer (Hrsg.), Sicherheit und Datenschutz bei Smart Energy, München 2012, S. 42 ff.
- Date: 2012
Virtuelle Kraftwerke: Stromagenten schließen Verträge
-
place:
Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Rechtssicherheit im Netz" des Studium Generale der HTWK, Leipzig
- Date: 2006
Modellierung rechtskonformer kollaborativer Bereitstellung von Regelenergie im SmartGrid
- chair:
-
place:
Informatik 2010 - GI-Edition-Lecture Notes in Informatics (LNI). Berlin (2010, im Erscheinen).
- Date: 2010
Availability and accessibility of personalised energy data in smart grid research
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chair:
O. Raabe
H. Schmeck
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place:
Helmholtz Open Access Workshop "Open Access to Publications and Data in the Research Field Energy of the Helmholtz Association", Karlsruhe, 24-25 May 2011
- Date: 2011
Rechtsrahmen und Regulierung: Leitplanken für die Entwicklung
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chair:
Oliver Raabe
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place:
E-Energy-Jahreskongress 2011, Berlin
- Date: 2010
Smart Metering: eine Frage der Einstellung
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chair:
Raabe, O.
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place:
6. Internationales Symposium "Smart Life: Chancen und Risiken eines total digitalisierten Alltags", 07./08. April 2011, Uni-Passau
- Date: 2011
Eine sichere verteilte Marktplattform für zukunftsfähige Energiesysteme
-
place:
IT- Information Technology, Jahrgang 48 (2006) Heft 4, S. 187-192
Zukunftsfeld Elektromobilität – Szenarien, Geschäftsmodelle und eichrechtliche Herausforderungen
- chair:
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place:
6. ETP Konferenz zur MID, Berlin
- Date: 2010
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Elektromobilität wird zukünftig zu einer Vielzahl neuer eichrechtlicher Herausforderungen führen, die bereits jetzt bei der anstehenden Überprüfung der MID berücksichtigt werden sollten. Schon in einem der einfachsten Anwendungsfälle der Elektromobilität, dem dynamischen (d.h. durch Preissignale gesteuerten) Laden an öffentlichen Ladestationen, stellen sich alte eichrechtliche Fragestellungen teilweise vollkommen neu.
So ist z.B. bislang nicht eindeutig geregelt, ob es sich bei der Belieferung von Elektro¬fahrzeugen an öffentlichen Ladestationen um eine Versorgungsleistung handelt oder nicht. Eichrechtlich relevant ist diese Frage, weil im Falle einer Versorgungsleistung gemäß Punkt 10.5, Anhang I der MID das verwendete Messgerät „auf jeden Fall mit einer der messtechnischen Kontrolle unterliegenden Sichtanzeige auszustatten“ ist, dessen Anzeige „die Grundlage für den zu entrichtenden Preis darstellt.“ Für den klassischen Fall der Haushaltsversorgung hat dieses Privileg durchaus seine Daseinsberechtigung. Für den Fall der Elektromobilität würde es sich jedoch als kontraproduktiv erweisen, weil hier eine Abrechnung auf Basis einer Sichtanzeige praktisch unmöglich ist. Zumindest in Deutschland ist es mittlerweile zwar herrschende Meinung, dass die Belieferung über öffentliche Ladestationen keine Versorgungsleistung im Sinne der MID ist, es stellt sich jedoch die Frage nach einer expliziten Klarstellung auf europäischer Ebene.
Verneint man die Frage nach dem Vorliegen einer Versorgungsleistung, dann sind im Weiteren die Punkte 10.1 bis 10.3 des Anhangs I der MID zu betrachten, die sich mit der Anzeige des Messergebnisses für den Kunden befassen. Grundsätzlich sind hier zwei Optionen möglich: Entweder die Anzeige über ein Display oder die Erstellung eines Papierausdrucks. Beide erscheinen jedoch für den Fall des Strombezugs unter hoch¬dynamischen, viertelstündlich wechselnden Preisen kaum geeignet, den eigentlichen Normzweck – die Information des jeweiligen Kunden – zu erfüllen. Bereits bei einer Stehzeit von zwölf Stunden (z.B. über Nacht) würden 48 einzelne Messdatensätze erfasst, die angesichts der dynamischen Tarifierung alle einzeln auf dem jeweiligen Display oder auf einem Ausdruck aufgeführt werden müssten. Dem jeweiligen Kunden ist mit einer derartigen Aufstellung kaum gedient, da ein tatsächliches Nachvollziehen derart detaillierter Angaben einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Deutlich angemessener erschiene es hingegen, neben Display und Papierausdruck eine dritte Option in Form eines „elektronischen Beleges“ vorzusehen, den der Kunde nach Abschluss eines Ladevorgangs in geeigneter Form erhält. Anders als Displayanzeigen oder Papierausdrucke ließen sich solche „elektronischen Belege“ auch unter Zuhilfenahme z.B. von Computerprogrammen zusammenfassend aufbereiten, wodurch die Aussagekraft für den jeweiligen Kunden deutlich erhöht bzw. überhaupt erst hergestellt würde. Fraglos müssten zur Einführung derartiger „elektronischer Belege“ diverse Folgefragen diskutiert werden, angesichts der Unangemessenheit der derzeit vorge¬sehenen Optionen erscheint es jedoch angezeigt, diese Option zumindest zu diskutieren.
Weiterhin stellt sich die Frage nach der in Punkt 11.2, Anhang I der MID vorgesehenen Erstellung eines dauerhaften Nachweises „des Messergebnisses und der zur Bestim¬mung eines bestimmten Geschäftsvorgangs erforderlichen Angaben“. Als „erforderliche Angaben“ sind hier zumindest die bereits für elektronische Haushaltszähler etablierten Angaben zu Strommenge, Zeitintervall und Zählerkennung zu nennen. Anders als bei Haushaltszählern nehmen im Fall der Elektromobilität jedoch potentiell unterschiedliche Kunden Strom über ein und denselben Zähler ab. Daher lässt sich nicht mehr aus einer Zählerkennung auf einen bestimmten Kunden schließen. Vielmehr muss die Zuordnung eines bestimmten Messdatensatzes zu einem bestimmten Kunden durch explizite Zuweisung einer Kunden-, Fahrzeug- oder Vertrags-ID realisiert werden. Diese ID stellt ebenfalls eine „zur Bestimmung eines bestimmten Geschäftsvorgangs erforderliche Angabe“ dar und muss demnach ebenfalls in die Erstellung des dauerhaften Nachweises einfließen.
Schon hieran wird deutlich, welche Herausforderungen die mittelfristige Etablierung von Elektromobilität für das deutsche wie auch für das europäische Eichrecht nach sich ziehen wird. Weitere Fragen ergeben sich z.B. im Hinblick auf den Datenschutz. Klassischerweise wird hier vorgetragen, Datenschutz wäre nicht Gegenstand des Eichrechts und müsse daher im eichrechtlichen Kontext nicht genauer betrachtet werden. Wenn aber, wie bspw. beim oben angesprochenen dauerhaften Nachweis, das Eichrecht technische Lösungen erfordert, die ihrerseits die informationelle Selbst¬bestimmung des jeweiligen Kunden zumindest potentiell einschränken, dann muss das Zusammenspiel von Datenschutz und Eichrecht in Zukunft deutlich eingehender diskutiert werden als dies heute der Fall ist.
Weitere Fragen werden sich zukünftig ergeben, wenn im Rahmen der Elektromobilität nicht mehr nur elektrische Energie verkauft wird. So werden Elektrofahrzeuge in Zukunft deutlich enger in das Smart Grid eingebunden sein und z.B. auch Energie in das Stromnetz zurückspeisen oder andere Systemdienstleistungen zur Stabilisierung des Stromnetzes bereitstellen. Die dann zu betrachtenden Abrechnungsvorgänge stellen sich teilweise spiegelbildlich zu den hier betrachteten dar und bedürfen zukünftig ebenfalls einer gesonderten eichrechtlichen Betrachtung. Dynamisches Laden mit vollelektronischer Abrechnung ist lediglich der erste Schritt. Zumindest dieses Szenario sollte daher bei der anstehenden Überprüfung der MID berücksichtigt werden.
Generic Legal Aspects of E-Energy
-
chair:
Oliver Raabe,
Mieke Lorenz,
Knut Schmelzer -
place:
it - Information Technology 2/2010, S. 107 ff
- Date: 2010
Rechtliche Aspekte des Smart Metering nach der EnWG-Novelle 2011
- chair:
-
place:
Sitzung des AK Datenfernübertragung der figawa am 13.03.2012
- Date: 2012
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Der Vortrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Neuregelungen des EnWG bei der Fernübertragung von Messdaten für Strom und Gas (Smart Metering).
Das e-Energy Projekt MEREGIO, der Rechtsrahmen für die Kommunikation vom und zum Smart Meter und das Konsultationsverfahren der BNetzA hierzu
-
place:
FIGAWA-Workshop, Karlsruhe
- Date: 2009
Datenschutz-und eichrechtliche Anforderungen an das Smart Grid
-
chair:
Raabe, O.
Weis, E.
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place:
Workshop zum Energierecht: Smart Grids, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin, 30. Juni 2011
- Date: 2011
Beweis- und eichrechtliche Aspekte in Bezug auf Elektrofahrzeuge im Smart Grid
- chair:
-
place:
Informatik 2011
- Date: 2011
Bilanzierung im liberalisierten Energiemarkt - Datenschutzrelevante Implikationen für die Messdatenkommunikation beim Smart Metering
- chair:
-
place:
Vortrag vor dem Dialogkreis E-Energy des BITKOM.
- Date: 2011
Tagungsbericht "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz"
- chair:
-
place:
Computer und Recht 9/2010, R103-R105
- Date: 2010
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Bericht zur Tagung "Nutzerschutz im Energieinformationsnetz", die unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Begleitforschung E-Energy und der Alcatel-Lucent Stiftung am 17.06.2010 in Berlin stattfand.
Datenschutz im Smart Grid und in der Elektromobilität
- chair:
-
place:
Technical Report, KIT
- Date: 2011
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Einleitung und Motivation
Im Jahr 2007 hat die Europäische Kommission ein integriertes Paket von Rechtsvorschriften zum Thema Energie/Klimawandel vorgelegt, das in der 10-Jahres Perspektive auf die Themen Energieversorgung, Klimawandel und industrielle Entwicklung eingeht. Im Ergebnis ist hiernach eine 20-prozentige Steigerung der Energieeffizienz, eine 20-prozentige Verringerung der Treibhaus¬gas¬emissionen und ein Zielwert von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU im Jahr 2020 vorgesehen. Zudem finden sich mit der Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auch schon kurzfristig wirkende Maßnahmen im Prozess der Umsetzung in nationales Recht, die das Thema Energie nicht mehr nur unter dem Aspekt der Gewährleistung des binnenmarktrelevanten ökonomischen Wettbewerbs adressieren. Aus globaler Sicht geht es bei den insofern vorgesehenen Maßnahmen um die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung einer Kommunikationsinfrastruktur zum Echtzeit-Informationsaustausch zwischen Akteuren des Energiemarktes. Man kann sich dieses Paradigma auch durch die Substitution von verlustbehafteten, weil unscharf prognostizierten, realen Stromflüssen durch Informationsflüsse verbildlichen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass Angebot und Nachfrage zeitnah und hochauflösend aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb auf gesetzlicher Grundlage des § 21b Abs. 3a EnWG seit 2010 schrittweise bei Neubauten und bei Renovierungen von Gebäuden nur noch solche Energiezähler eingebaut, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zeigen. In der Folge werden diese Zähler durch die Anbindung an die IKT-Infrastrukturen u. a. des Internets auch zur Weitergabe der Messdaten an Mehrwertdienste im Internet genutzt werden können. Die insofern datenschutzrelevanten Gefahrenlagen des Einsatzes von Smart Metern hat das ULD Schleswig-Holstein in einem Gutachten dargelegt und wurden jüngst auch von den Datenschutzbeauftragten in deren Entschließung thematisiert.
Die nicht so ferne Zukunft der angestrebten Energieeffizienzsteigerungen wird durch ein intelligentes Stromnetz, das sog. Smart Grid, gekennzeichnet sein. Diese wird neben der Erfassung der relevanten Parameter des Netzzustandes an allen Stellen der Topologie, insbesondere auch bidirektionale Daten¬kommunikation zur Steuerung von Lasten erlauben und den Anforderungen für einen hoch¬komplexen Netzbetrieb genügen.
Dabei liegen z.B. die Potentiale zur Verbesserung des Klimaschutzes durch die Integration von Elektromobilität in den Energiemarkt auf der Hand, wenn man neben der besseren CO2-Bilanz der klassischen Elektromobilitätsszenarien auch noch den Einsatz im Bereich der Minutenreserve in die Betrachtung einbezieht. Eines der wesentlichen Probleme bei der Verwendung von unsteten regenerativen Energieerzeugungsanlagen wie der Windkraft liegt in dem Bedarf an (konventionellen) Reservekapazitäten. Durch die Nutzung der Batteriespeicher von Elektromobilen zur Aufnahme von Überkapazitäten und Einspeisung bei Lieferengpässen lassen sich diese Nachteile verringern – im Hinblick z.B. auf den Ausbau von Offshore-Windparks ein sicher entscheidendes Argument für die Marktfähigkeit dieser Planungen. Daneben können auf Basis feingranular aufgelöster Sensordaten zukünftig auch neue Geschäftsfelder der internetbasierten Energieeffizienzberatung ermöglicht werden, die bis hin zum Steuern von Haushaltsgeräten reichen.Aus rechtlicher Perspektive ist in Bezug auf die auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierende informatorische Vernetzung der Akteure des Energiemarktes in diesem Zusammenhang ein doppelter Paradigmenwechsel zu konstatieren. Einerseits findet ein Wechsel von einem geschlossenen Markt mit energiewirtschaftsrechtlich klar definierten Rollen, Akteuren und Prozessen zu einem offenen Markt statt, welcher unter dem Gesichtspunkt von energieeffizienzsteigernden Maßnahmen zukünftig auch Kleinanbieter, Kooperationen von Nachfragern und Anbietern und den schnellen Rollenwechsel im Rahmen der Integration dezentraler Erzeugung und Speicherung aufnehmen muss. Auf der anderen Seite bedingt ein intelligentes Energiemanagement zur Unterstützung von Prozessen der Virtualisierung und ggf. Selbstorganisation eine Abkehr von den bislang dominierenden offline-Geschäftsprozessen zu einer vollständigen IKT-Basierung aller Kommunikation und der jedenfalls teilweisen Lösung von der Orientierung an der Netztopologie. Damit treffen IKT-spezifische Sachmaterien, wie das Paradigma des „Internets der Dinge“ oder des „Internets der Dienste“, aber auch IT-Substitute von vormaligen offline-Prozessen, wie die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen, auf das klassisch geprägte Prozessmodell des Energiesystems. In beiden Perspektiven muss damit auch eine Integrationsleistung für bestehende und neuartige Regulierungsanforderungen erbracht werden, die sich in besonderem Maße im datenschutzrechtlichen Kontext kumuliert.
Eine datenschutzrechtliche Herausforderung ist die Auflösung der klaren Prozess-, Akteurs- und Rollenstruktur des klassischen Energiemarktes, die sonst, vergleichbar dem Telekommunikationsmarkt, eine ideale Grundlage für ordnungsrechtlich strukturierende bereichsspezifische Vorgaben zum Datenschutz im Energiesystem gewesen wäre.Auf der anderen Seite sind die bestehenden Regelungen des IKT-Datenschutzrechts vielfältig nicht auf die spezifischen Herausforderungen des zukünftigen Smart Grid wie Maschine-Maschine-Kommunikation und Flexibilität durch Medienbruchfreiheit von Transaktionen angelegt und bedürfen einer Untersuchung, angepassten Integration oder Revision.
Als wesentliche datenschutzrechtliche Herausforderung für das Smart Grid erweist sich der Umstand, dass in die normativen Überlegungen zur Abwägung konkurrierender Belange nicht wie in den üblichen Sachgestaltungen des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich lediglich die Verbürgungen und Notwendigkeiten wirtschaftlicher Betätigung sondern zusätzlich auch Klimaschutzaspekte als konkurrierendes Schutzgut einzustellen sind.
Im internationalen Umfeld fehlt es im Hinblick auf diese Herausforderungen an rechtsvergleichend zu betrachtenden Normierungsaktivitäten. In den USA wurde jüngst für die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Problemlagen des Smart Grid der Begriff „Smart Privacy“ eingeführt, allerdings motiviert die diesbezügliche Studie sowie auch der im August 2010 veröffentlichte NIST-Report zu Smart Grid Privacy wegen des visionären Charakters des Smart Grid eher noch das Gefahren¬potential und beschränkt sich im Wesentlichen auf datenschutzrechtliche Allgemeinplätze. Daneben finden sich schon vereinzelte Literaturstimmen , Gutachten und Stellungnahmen der Daten¬schutz¬behörden sowie Entschließungen der Beauftragten für Datenschutz zu datenschutzrechtlichen Teilaspekten des Smart Grid.
Vor diesem Hintergrund haben die Autoren im vorliegenden Dokument den Versuch unternommen, anhand zweier generischer Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellungnahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Modellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll.
Der Report basiert auf einem früheren Entwurf zu Datenschutzempfehlungen für das Smart Grid vom Juni 2010.
E-Energy - Rechtsaspekte der IKT, Rechtlicher Rahmen und Datenschutz
-
place:
E-Energy Jahreskongress 2009, Berlin
- Date: 2009
Beweis- und eichrechtliche Aspekte von Elektromobilität
- chair:
-
place:
Computer & Recht 6/2010, S. 404-410
- Date: 2010
Harmonisierung konträrer Kommunikationsmodelle im Datenschutzkonzept des EnWG - "Stern" trifft "Kette"
- chair:
-
place:
Computer & Recht 12/2011, S. 831-840
- Date: 2011
-
Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der „Datenhoheit“ durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrundeliegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des „unstrukturiert offenen Internet“ handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.)
Gebotene Schutzmaßnahmen jenseits des lokalen Gateways
-
chair:
Oliver Raabe
Frank Pallas
-
place:
Plattform Zukunftsfähige Energienetze des BMWi, AG Intelligente Netze und Zähler, Fachforum I Datenschutz und Datensicherheit
- Date: 02. August 2011
Datenschutz in Smart Grids
-
chair:
Oliver Raabe,
Frank Pallas,
Eva Weis,
Mieke Lorenz,
Katharina Vera Boesche
(Herausgeber) -
place:
Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität
- Date: 2011
-
Aus Vorwort und Einleitung:
Die vorliegenden Anmerkungen und Anregungen sind im Rahmen der gemeinsamen Begleitforschung der Förderprojekte „E-Energy“ und „IKT für Elektromobilität“ entstan-den. Die Verfasser sind als Vertreter der jeweiligen Modellregionen Mitglieder der Fach-gruppe Recht der Begleitforschung der Förder¬programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „E-Energy – IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ und „IKT für Elektromobilität“.
[...]
Vor diesem Hintergrund haben die beitragenden Modellregionen der E-Energy- und Elektro¬mobilitätsmodellprojekte im vorliegenden Dokument den Versuch unternom-men, anhand unter¬schiedlicher Modellszenarien einerseits das wesentliche Vorbringen aus vorhandenen Stellung¬nahmen und Literaturbeiträgen und auf der anderen Seite auch eigene Betrachtungen im Rahmen der Projektarbeiten zu konsolidieren. Dabei werden datenschutzrechtliche Fragen, die sich aus der Forschungsperspektive der Mo-dellregionen ergeben, insofern nicht vertieft betrachtet, als es vornehmlich um erste Ansätze zum künftigen gesetzlichen Normierungsrahmen und um Impulse für die Markt- und Technikentwicklung durch die beteiligten Akteure gehen soll.
Die gewählten Referenzszenarien orientieren sich einerseits an den bereits gesetzlich terminierten Herausforderungen, die aus der Integration der Smart Meter in das Ener-giesystem entstehen (Teil I), und im zweiten Schritt an den besonderen Herausforde-rungen, die aus der Integration von Elektromobilität erwachsen können (Teil II). Schließ-lich werden in Teil III grundlegende regulierungstheoretische Überlegungen zur Effektivierung des Datenschutzes im Smart Grid angestellt. Im Anhang findet sich – neben einer Referenzbeschreibung der derzeitigen energiewirtschaftlichen Datenflüsse – eine Beschreibung der für das zukünftige Energiesystem relevanten Rollen und Wirkungsdo-mänen.
Wegen der notwendigen Integration der neuen Architekturen in den bestehenden energiewirtschaftsrechtlichen Rahmen werden die diesbezüglich bestehenden Vorgaben der BNetzA zu den Geschäftsprozessen weitestgehend zugrunde gelegt. Die Darstellung der datenschutzrechtlichen Aspekte orientiert sich wegen ihres Querschnittscharakters, des heterogenen Empfängerkreises und im Bemühen um szenariospezifische Vollständigkeit an den sogenannten „7 goldenen Regeln des Datenschutzes“. Der Bestand insbesondere verfahrensrechtlich wirkender Normierungen des BDSG, wie die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder das Führen von Verfahrensverzeichnissen, werden insofern nicht ausführlich diskutiert. Wegen der grundsätzlichen Dimensionen der Notwendigkeit der Modernisierung des Datenschutzrechts wird insbesondere auf das nach wie vor aktuelle Modernisierungsgutachten verwiesen.Datenschutz in Smart Grids. Hrsg. von Raabe, Pallas, Weis, Lorenz, Boesche, 2011, ISBN 978-1-907150-01-4
Bezug über die E-Energy-Begleitforschung: s.giglmaier@baumgroup.de
IT-gestützte kollaborative Bereitstellung von Systemdienstleistungen im Strommarkt - Rechtlicher Rahmen und informatische Ansätze
- chair:
-
place:
IT2Green - Fachgruppe „Technoökonomische Wettbewerbsfaktoren“, Berlin, 16.11.2011
- Date: 2011
Elektromobilität und Eichrecht
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chair:
Workshop "Eichrechtliche Rahmenbedingungen für Smart Grids und Stromzapfsäulen" der Rechtsrahmen-Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität
-
sws:
2010
- :
-
Quelle:
Workshop "Eichrechtliche Rahmenbedingungen für Smart Grids und Stromzapfsäulen" der Rechtsrahmen-Begleitforschung E-Energy und IKT für Elektromobilität
- links: